Jährlich gehen zahlreiche Kreditkarten und andere Zahlungskarten verloren. Angenommen, du hast unterwegs eine Kreditkarte gefunden. Was machst du jetzt damit? In diesem Beitrag erfährst du, was du in einer solchen Situation tun solltest und wie der Finderlohn geregelt ist.
Der Vorteil von Kreditkarten besteht darin, dass sie bei Verlust oder Diebstahl gesperrt werden können und der Anbieter eine Ersatzkarte zur Verfügung stellt. Wenn du jedoch eine gefundene Kreditkarte hast, weißt du nicht, ob sie bereits gesperrt wurde. Solange der:die Karteninhaber:in den Verlust der Kreditkarte noch nicht bemerkt hat, ist es unwahrscheinlich, dass sie gesperrt wurde.
Unter den Top 10 Verlustsachen hierzulande finden sich neben Smartphone, Schlüssel und Geldbeutel ebenso Kredit- und Bankkarten. Finder:innen sind verpflichtet, eine Fundsache zur Anzeige zu bringen. Wo und wie das im Falle einer gefundenen Kreditkarte erfolgen kann, hängt auch vom jeweiligen Fundort ab. Es macht einen Unterschied, ob du die Kreditkarte irgendwo auf der Straße oder in einem Bus gefunden hast.
Natürlich hättest du die Möglichkeit über Adress- oder Telefonlisten im Internet, mit dem:der Karteninhaber:in in Kontakt zu treten. Auf der Karte ist meist der Name des:der Kartenbesitzers:in aufgedruckt. Mittlerweile gestatten einige Kartenherausgeber, auf den Karten einen Wunschnamen wie den Spitznamen oder Künstlernamen zu platzieren. Die genauen Inhaberdaten werden von der kartenherausgebenden Bank erfasst und können vom System an die Polizei oder ein Fundbüro weitergereicht werden.
Es ist nicht zu empfehlen, den:die Karteninhaber:in auf eigene Faust herauszufinden. Denn du musst sicherstellen, dass die Karte nicht in falsche Hände gelangt, um nicht einem Kartenmissbrauch Vorschub zu leisten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Karte gestohlen und dann nach dem versuchten oder erfolgreichen Missbrauch einfach weggeworfen wurde.
Wichtig ist, dass du eine Kreditkarte nicht liegen lässt, sondern als ehrliche:r Finder:in agierst. Die Bank sollte neben der Polizei oder dem Fundbüro der passende Ansprechpartner zum Melden des Kartenfunds und dem Abgeben der fremden Karte sein.
Finderlohn ist die Belohnung, die du erhältst, wenn du verlorene Gegenstände findest und dem:der rechtmäßigen Eigentümer:in zurückgibst. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Paragraf 965) ist es nicht erlaubt, gefundenes Eigentum zu behalten, sondern es muss bei einer zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Unterschlagung von fremdem Eigentum ist strafbar und jeglicher Anspruch auf Finderlohn geht verloren.
Geregelt ist der Finderlohn im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 971 BGB). Bei einer Fundsache, deren Wert maximal 500 Euro beträgt, stehen dir als Finder:in 5 % zu. Bei einem höheren Wert als 500 Euro reduziert sich der Anspruch auf 3 %.
Wenn du eine gefundene Kreditkarte im Fundbüro, bei der Polizei oder der Verwaltungsbehörde abgibst und Angaben zu deiner Person als Finder:in hinterlässt, kannst du Finderlohn geltend machen. Bei einer Kreditkarte ist es eher theoretisch der Fall, denn sie selbst hat, abgesehen vom reinen Kartenwert (Gebühr für Ersatzkarte: 0 bis 20 Euro), keinen echten inneren Wert.
Auch wenn es sich für eine:n aufmerksame:n Kreditkartenbenutzer:in schwer vorstellbar ist, kann es passieren: Du hast deine Kreditkarte verloren. Vielleicht hast du Geld am Automaten abgehoben, wurdest abgelenkt und hast die Karte liegenlassen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass du Opfer eines Trickbetrugs geworden bist. Dieb:innen nutzen oft das Gedränge in Menschenmengen, etwa auf Märkten oder bei Veranstaltungen, um Geldbeutel oder andere Wertgegenstände zu stehlen. Selbst verschlossene Taschen stellen für sie kein Hindernis dar.
Ok, deine Kreditkarte ist verloren gegangen. Den ersten Schreck gilt es schnell zu überwinden. Panik ist hier fehl am Platz. Sobald du den Verlust feststellst, musst du die Kreditkarte sperren lassen. Bei Diebstahl oder Kartenmissbrauch ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Zum Sperren deiner Kreditkarte hast du diese Möglichkeiten:
Damit die Kreditkarte gesperrt werden kann, solltest du notwendige Angaben zur Karte wie Kartenherausgeber und Kreditkartennummer machen können.
Eine verloren geglaubte Kreditkarte kann nach kurzer Zeit wieder auftauchen. Nachdem du beim Anbieter direkt oder über die Sperr-Hotline die Sperrung der Kreditkarte aktiviert hast, ist ein Entsperren meist nicht mehr möglich. Die Zustellung einer Ersatzkarte mit neuer PIN wird vom Anbieter umgehend veranlasst. Über die richtige Vorgehensweise informiert dich der Kundenservice des Kreditkartenanbieters.
Zahlungen mit den heute ausgegebenen Kreditkarten gelten als sicher. Sie verfügen über moderne Sicherheitstechnologien wie Kreditkarten-PIN, EMV-Chip und CVC-Code (Kartenprüfnummer). Die Sicherheit bei Online-Zahlungen wird durch das 3D-Secure Code-Verfahren gewährleistet.
Du kannst zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um dich zu schützen. Es ist nicht nur möglich, die physische Karte zu verlieren. Erhalten unbefugte Dritte Zugriff auf deine persönlichen Kartendaten, bist du sie ebenfalls los.
Einige selbst zu treffende Maßnahmen gegen Kartenverlust sind:
Möchtest du in einem Online-Shop mit Kreditkarte bezahlen, musst du dich für das Sicherheitsverfahren registrieren. Für eine Registrierung leitet dich der Shop an die kartenausgebende Bank weiter. Eine Aktivierung kannst du vorab im Online Banking deiner Kreditkarte vornehmen.
Beim Bezahlen mit der Kreditkarte besteht immer ein Risiko, dass die Kartendaten online durch Schadsoftware oder offline durch einen manipulierten Kartenleser abgegriffen werden.
Für Online-Zahlungen mit Kreditkarte lassen sich virtuelle Kreditkarten einsetzen. Sie kommen ohne physische Karte aus und können nicht geklaut werden. Die virtuellen Karten können zum Einmalgebrauch oder mit zeitlich befristeter Gültigkeit vergeben werden. Eine Wegwerf-Kartennummer eignet sich gut zum Bezahlen auf Social-Media-Plattformen oder unbekannten Online-Shops.
Bargeldloses Bezahlen funktioniert ohne Kreditkarte mithilfe von Internetbezahldiensten und Wallet-Apps. Bei Online-Zahlungen musst du deine Kartendaten dann nicht eingeben, wenn du einen Internetzahlungsservice wie PayPal oder Klarna verwendest. Du hinterlegst dort dein Bankkonto oder eine Kreditkarte. Über den Drittanbieter laufen die Zahlungen verschlüsselt, sodass der Shop keine Kenntnis über Kreditkartennummer oder ähnliche Details erlangt.
Dank einer digitalen Geldbörse wie Google Pay oder Apple Pay kannst du per Smartphone ohne Kreditkarte und kontaktlos bezahlen. Zahlungen können auch online erfolgen. Diese Dienste digitalisieren deine bei ihnen hinterlegte Kreditkarte und nutzen diese für Zahlungen. Der Händler bekommt die echten Kreditkartendaten nicht zu sehen.
Es gibt einige gesetzliche Regeln im Umgang mit Fundsachen zu beachten. Diese gelten auch dann, wenn eine Kreditkarte gefunden wurde. Eine Fundsache darfst du dir nicht widerrechtlich aneignen oder missbräuchlich verwenden. Du musst den Fund bei einer Behörde oder im Fundbüro melden. Laut Gesetz steht dir ein Finderlohn zu. Im Fall einer gefundenen Kreditkarte dürfte die Belohnung 10 Euro nur wenig übersteigen. Handelt es sich bei deinem Fund um eine ungültige Karte (Ablaufdatum überschritten oder erkennbar entwertet), musst du nichts unternehmen.
Natürlich kann es passieren, dass die eigene Kreditkarte verloren geht oder gestohlen wird. Wichtig ist, dass du deine Kreditkarte umgehend sperren lässt. Die Sperr-Hotlines sind 24/7 erreichbar. Nach wenigen Tagen solltest du eine Ersatzkarte im Briefkasten finden.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ist die:der Eigentümer:in einer gefundenen Kreditkarte nicht am Fundort auszumachen, gibst du die Karte beim Kartenherausgeber (Bankfiliale, Sparkasse), bei der Polizei oder im Fundbüro vor Ort ab. Handelt es sich beim Fundort um eine Behörde oder ein öffentliches Verkehrsmittel, informierst du das Personal wie Einlassdienst, Bahnmitarbeiter:in, Busfahrer:in etc.
Die meisten Kreditkarten sind mit echten Namen versehen. Einige Karten tragen einen Wunschnamen wie Spitznamen oder Künstlernamen. Die genauen Personendaten sind bei der kartenherausgebenden Bank hinterlegt. Sie sollte neben der Polizei oder dem Fundbüro für dich der passende Ansprechpartner zum Abgeben der gefundenen Karte sein.
Eine gefundene Kreditkarte oder eine andere Bankkarte kannst du immer bei der Polizei melden. Du kannst sie auch bei der Bankfiliale oder dem Fundbüro vor Ort abgeben. Sind weder Bank noch Fundbüro zu erreichen, ist die Polizei ein Muss.
Kreditkartenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt und kann nach Strafgesetzbuch (StGB § 266) mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe (bis zu 3 Jahre) bestraft werden.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hast du als ehrliche Finder:in Anspruch auf einen Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns kann variieren und wird normalerweise vom rechtmäßigen Eigentümer:in der Kreditkarte festgelegt. Es ist ratsam, den Fund bei einer zuständigen Behörde oder der Polizei zu melden, um die:den Eigentümer:in zu ermitteln und die Karte sicher zurückzugeben.