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Kreditkartenbetrug – Prävention und Umgang

Mit der zunehmenden Nutzung von Kreditkarten steigt auch die Zahl der Kartenmissbrauchsfälle. Hier erfährst du, welche Arten von Kreditkartenbetrug es gibt, wie du dich schützen kannst, und was zu tun ist, wenn die Kreditkarte in falsche Hände gerät.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Methoden von Kreditkartenbetrüger:innen reichen vom klassischen Taschendiebstahl bis hin zu aufwendig manipulierten Geldautomaten.
  • Ein vorsichtiger Umgang mit der Karte kann Verbraucher:innen vor Kartenmissbrauch schützen.
  • Besteht ein Betrugsverdacht, müssen Inhaber:innen die Karte umgehend sperren lassen. 
  • Bei sachgemäßer Nutzung haften Kartennutzer:innen meist nur bis zu einer Höhe von 50 Euro.

Was ist Kreditkartenbetrug?

Kreditkartenbetrug ist eine Straftat, bei der unbefugte Personen durch das Fälschen oder Entwenden von Kreditkarteninformationen Zahlungen durchführen und den eigentlichen Kontoinhaber:innen auf diese Weise finanziellen Schaden zufügen. 

Arten von Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug kann auf unterschiedliche Weise stattfinden. Die Methoden reichen vom klassischen Taschendiebstahl und anschließendem Einkauf mit gestohlener Kreditkarte im Supermarkt, bis hin zum Ausspähen der Kreditkartendaten mithilfe von aufwendig manipulierten Geldautomaten. Die häufigsten Arten sind: 

  • Diebstahl der Kreditkarte
  • Phishing 
  • Skimming
  • Cash Trapping

Diebstahl der Kreditkarte

Einmal kurz nicht aufgepasst, und schon ist das Portemonnaie samt Kreditkarte weg. Insbesondere kleinere Einkäufe sind mit der Kontaktlosfunktion, die die meisten modernen Bezahlkarten haben, sofort möglich. Bei Beträgen bis 50 Euro findet in der Regel keine PIN-Abfrage statt.  

Phishing

Beim Phishing verwenden Kriminelle verschiedene Methoden, um an vertrauliche Informationen wie Kreditkartendaten zu gelangen. Sie verwenden etwa sogenannte Phishing-Mails und versuchen ihre Opfer auf diese Weise auf professionell gefälschte Webseiten zu leiten, auf denen sie persönliche, sensible Daten eingeben sollen. Manchmal treten die „Daten-Phisher:innen“ auch in sozialen Netzwerken als vertrauenswürdige Personen oder auf Verkaufsportalen wie E-Bay-Kleinanzeigen oder Mobile.de als Kaufinteressent:innen auf. 

Phishing findet auch am Telefon statt. Betrüger:innen tarnen sich etwa als Mitarbeitende eines Kreditinstituts und fordern potenzielle Opfer auf, vertrauliche Informationen herauszugeben. Und auch auf dem Postweg werden Phishing-Schreiben versendet. Dafür nutzen die Kriminellen häufig die Logos von Kreditkartenfirmen. In offiziell aufgemachten Schreiben fordern sie die Empfänger:innen auf, online ein neues Passwort für Internetzahlungen zu vergeben. Bei diesem Vorgang müssen dann zusätzlich persönliche, sensible Daten angegeben werden. Gelangen die Betrüger:innen daran, können sie im Namen der Geschädigten im Internet verschiedene Transaktionen durchführen: Online-Einkäufe tätigen, Geldbeträge überweisen, den Kreditrahmen ausschöpfen.   

Skimming

Beim Skimming, englisch für „Abschöpfen“, spähen Kriminelle Daten von Kreditkarten oder Girocards aus. Dafür installieren sie vor dem Karteneinschubschacht der Geldautomaten manipulierte Kartenlesegeräte, die originalen Lesegeräten täuschend ähnlichsehen. Eingeschobene Kreditkarten werden durch das illegale Lesegerät zum echten Kartenlesegerät weitergeleitet. Auf diese Weise lesen Betrüger:innen die Kreditkartendaten aus, ohne dass die Kartenbesitzer:innen etwas bemerken. Gleichzeitig wird die PIN-Eingabe mit einer Kamera aufgezeichnet. Eine weitere Möglichkeit zum Ausspähen der PIN besteht durch den Aufsatz einer Tastatur-Attrappe. Mit den Kreditkartendaten fertigen die Täter:innen Kartenfälschungen an, die sie für Bargeldabhebungen verwenden können. Da der Mikrochip der Kreditkarten nicht kopierbar ist, können sie die Kartenkopien nicht an Geldautomaten in der Europäischen Union verwenden, sondern setzen sie meist im außereuropäischen Ausland ein.    

Cash Trapping

Bei dieser Betrugsvariante präparieren Täter:innen den Geldautomaten so, dass das Geld im Ausgabeschacht stecken bleibt. Unter anderem bringen sie im Geldausgabeschacht täuschend echt aussehende Blenden mit doppelseitigem Klebeband an. An diesem Klebeband bleiben die vom Geldautomaten ausgegebenen Geldscheine hängen und werden im Anschluss von den Täter:innen entnommen. Alternativ manipulieren sie die Klappe des Geldausgabeschachts so, dass sie sich während des Abhebevorgangs nicht automatisch öffnet und das Geld im Schacht zurückbleibt. Die Kriminellen entnehmen das ausgezahlte Geld mithilfe eines speziell dafür angefertigten Werkzeuges aus dem Automaten.  

So schützt du dich vor Kreditkartenbetrug

Der beste Schutz gegen Kreditkartenbetrüger ist eine achtsame Kartennutzung. Das bedeutet:

  • Vorsicht am Geldautomaten
  • Kreditkarte stets im Auge behalten
  • PIN auswendig lernen und vernichten
  • Kreditkartenabrechnungen regelmäßig kontrollieren
  • Abrechnungen und Belege schreddern 
  • Alte Kreditkarten rückstandslos vernichten und entsorgen
  • Kartendaten niemals per E-Mail, Post oder SMS durchgeben
  • Vorsicht bei Zahlungen im Internet

Vorsicht am Geldautomaten

Achte bereits vor dem Geldabheben auf Personen, die sich dir auffällig nähern. Fühlst du dich beobachtet, kehre zu einem späteren Zeitpunkt zum Geldautomaten zurück oder wähle eine andere Bank. Halte bei der Eingabe der PIN die Hand oder das Portemonnaie als Sichtschutz über das Tastenfeld des Geldautomaten, damit niemand die PIN erspähen kann. Verschaffe dir außerdem einen Überblick über die äußere Beschaffenheit des Automaten. Weist er beispielsweise angebrachte Leisten, abstehende und lockere Teile, Spuren von Kleber rund um den Kartenschlitz oder sonstige Veränderungen auf, melde dies sofort der Polizei. Gibt der Geldautomat kein Geld heraus, obwohl er ansonsten einwandfrei funktioniert, solltest du in jedem Fall beim Geldautomaten bleiben. Lass dich auch nicht von „hilfsbereiten Fremden“ weglocken, sondern bitte andere Kund:innen, Bankmitarbeitende auf die Situation aufmerksam zu machen. Befindet sich der Automat außerhalb von Banken, solltest du per Handy die Bank oder – außerhalb der Banköffnungszeiten – die Polizei verständigen.      

Kreditkarte stets im Auge behalten

Die Kreditkarte solltest du beim Bezahlen nicht einfach achtlos herausgeben. Behalte sie immer im Auge und achte darauf, dass man sie dir zurückgibt. Zudem solltest du sie niemals unbeaufsichtigt liegen lassen. Egal, ob im Büro, im Auto, beim Sport, beim Arzt oder sonst wo.  

Kreditkarte und PIN nicht zusammen aufbewahren

Die PIN darf nie an Dritte gelangen. Nach Erhalt lernst du sie am besten auswendig und vernichtest sie dann. Unter keinen Umständen solltest du die PIN irgendwo notieren, und schon gar nicht auf der Kreditkarte.   

Kreditkartenabrechnungen regelmäßig kontrollieren

Die monatlichen Kreditkartenabrechnungen solltest du immer kontrollieren. Bei Unregelmäßigkeiten ist sofort der Kartenanbieter zu informieren.  

Abrechnungen schreddern 

Kreditkartenabrechnungen gehören nicht einfach so in den Müll. Am besten schredderst du sie vor der Entsorgung. Besitzt du keinen Schredder, ist es ratsam, sie mehrfach zu zerreißen und so unleserlich zu machen.

Alte Kreditkarten rückstandslos vernichten und entsorgen

Erhältst du eine neue Kreditkarte, musst du die alte Karte rückstandslos vernichten und für Dritte unkenntlich machen. Die Kreditkartennummer bleibt nämlich meist die gleiche. Übrigens: Kreditkarten mit Mikrochip werden als Elektrogerät eingestuft und gehören nicht in den Hausmüll. Wie alle anderen elektronischen Geräte müssen sie bei öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden, um sie dem Recycling zuzuführen.  

Kartendaten niemals per E-Mail, Post oder SMS durchgeben

Die Kreditkartendaten sollte man niemals per E-Mail, Post oder SMS durchgeben. Betrüger:innen könnten diese abfangen und missbrauchen. 

Vorsicht bei Zahlungen im Internet

Bei Online-Transaktionen ist es grundsätzlich notwendig, die Internet-Sicherheit zu beachten. Verwende immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktuelle Firewall. Sei vorsichtig bei E-Mails von unbekannten Absender:innen – es könnte sich um Phishing-Mails handeln. Kreditkartendaten sollten man nur auf Webseiten mit SSL-Verschlüsselung angeben, die am „https“ vor der Internetadresse des Anbieters zu erkennen sind.   

Verhalten im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs

Du bist Opfer von Kreditkartenbetrug? So solltest du vorgehen, um den Schaden gering zu halten:

  • Die Karte sperren: Viele Kreditkarten lassen sich über den zentralen Sperr-Notruf mit der Telefonnummer 116 116 sperren. Aus dem Ausland erreichst du ihn am besten unter der +49 30 4050 4050. Nicht alle Karten lassen sich auf diese Weise sperren. Ob dies mit deiner Karte möglich ist, erfährst du auf der Sperr-Notruf-Webseite. 
  • Kartenumsätze prüfen und zurückbuchen: Verschaffe dir einen genauen Überblick über den entstandenen Schaden und melde die Abbuchungen umgehend der Bank. So lässt sich vermeiden, dass du selbst haftest. Außerdem solltest du die Umsätze reklamieren und über das sogenannte Chargeback-Verfahren zurückbuchen lassen. Die notwendigen Formulare erhältst du vom kartenherausgebenden Kreditinstitut. Für die Rückbuchungen hast du üblicherweise bis zu 120 Tage Zeit. 
  • Sämtliche Vorgänge dokumentieren: Wann ist die Karte bzw. wann sind die Kartendaten gestohlen worden, wann hast du sie sperren lassen, und wie viel Geld wurde entwendet? All das solltest du detailliert aufschreiben. 
  • Kreditkartenbetrug anzeigen: Den Betrug solltest du unbedingt bei der Polizei zur Anzeige bringen. Somit sicherst du dich gegen Haftungsansprüche der Bank ab und hilfst dabei, Kreditkartenbetrüger:innen das Handwerk zu legen. Lass dir auf der Polizeiwache eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige aushändigen. 

Haftung bei eingetretenen Schäden durch Kartenmissbrauch

Opfer von Kreditkartenbetrug sollten den Kartenmissbrauch unverzüglich dem zuständigen Kreditinstitut melden und die Karte sperren lassen. Ab diesem Moment haften sie nicht mehr für weitere Schäden. 

Allgemein haftet man als Kreditkarteninhaber:in bei sachgemäßer Kartennutzung höchstens geringfügig für einen Schaden, der durch Kartenmissbrauch entstanden ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Verbraucher:innen maximal für 150 Euro des Schadens aufkommen, während die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartenanbieter meist nur einen Betrag bis zu 50 Euro vorsehen, für den die Kund:innen haften. 

Handeln Kartenbesitzer:innen jedoch grob fahrlässig, liegt die vollständige Haftung bei ihnen. Grob fahrlässiges Handeln umschreibt die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Dies trifft etwa zu, wenn Karteninhaber:innen ihre PIN mit einer dritten Person teilen oder sie den Verlust der Karte zu spät melden – die Kartenanbieter sind nur zu einer Erstattung verpflichtet, wenn die Reklamation innerhalb von 8 Wochen nach Buchung erfolgt. 

Fazit:

Wenn es darum geht, an Kreditkarten oder Kartendaten zu gelangen, sind Kriminelle häufig erfinderisch. Für die Karteninhaber:innen und Kreditinstitute ist es schier unmöglich, sich zu 100 Prozent gegen Kartenmissbrauch zu schützen. Nutzer:innen sollten mit ihrer Karte deshalb achtsam umgehen und sie bei Betrugsverdacht umgehend sperren lassen.  

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Philipp Ollenschläger

Erstellt von

Parallel zu seinem Journalismus-Studium hat Philipp großes Interesse an Wirtschaftsthemen entwickelt, das sich während seiner Arbeit bei einem großen Medizin-Publisher verfestigt hat. Hier hat er sich häufig mit gesundheitsökonomischen Fragestellungen beschäftigt. Als Vielreisender kennt er schon lange die Vorteile des bargeldlosen Bezahlens. Diese Erfahrungen helfen ihm sehr bei seiner Arbeit als Autor von Ratgebern und Analysen rund um Kreditkarten.

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Zuletzt aktualisiert am 1. Februar 2023

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