Viele Banken berechnen ihren Kund:innen ein sogenanntes Auslandseinsatzentgelt, wenn diese ihre Kredit- oder Debitkarte im Ausland verwenden. Für Auslandsreisende ist es daher wichtig, sich mit dieser Art von Gebühr auseinanderzusetzen. In diesem Artikel erklären wir dir, warum die Banken ein Auslandseinsatzentgelt berechnen, wie hoch dieses für gewöhnlich ausfällt und was die Unterschiede zwischen dem Auslandsentgelt und einer Fremdwährungsgebühr sind. Zudem erfährst du, bei welchen Kreditkarten kein Entgelt für den Einsatz im Ausland anfällt.
Das Wichtigste in Kürze:
Wenn von Auslandseinsatzentgelt gesprochen wird, dann sind damit Gebühren gemeint, die Bankkund:innen an ihre Bank zahlen müssen, wenn sie ihre Debit- oder Kreditkarte für Umsätze im Ausland einsetzen. Das Auslandseinsatzentgelt für den Einsatz einer Bank- oder Kreditkarte außerhalb des eigenen Landes liegt meist bei etwa 1 % bis 2 % der Kartentransaktion. Wenn Bankkund:innen ihre Karte im Ausland zum Beispiel für das Bezahlen einer Rechnung in Höhe von 100 Euro einsetzen, dann berechnet die Bank hierfür in der Regel 1 bis 2 Euro an Gebühren. Dieses Entgelt wird auch dann berechnet, wenn Kund:innen Bargeld im Ausland abheben.
Bei Zahlungen in Ländern, die zur Eurozone gehören, berechnen Geldinstitute meist kein Auslandseinsatzentgelt.
Einige Banken berechnen ihren Kreditkartenkund:innen eine Auslandseinsatzgebühr. Denn: Der Karteneinsatz im Ausland ist mit einem höheren Aufwand und höheren Kosten verbunden.
Die durch den Auslandseinsatz der Karte entstandenen Kosten werden Kreditkarteninhaber:innen im Rahmen der Kreditkartenabrechnung aufgezeigt.
Häufig werden die Begriffe Auslandseinsatzentgelt und Fremdwährungsgebühren fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Das Auslandseinsatzentgelt ist im Preis- und Leistungsverzeichnis von einigen Kreditkartenherausgebern enthalten und fällt bei Transaktionen im Ausland an. Allerdings ist bei der Berechnung dieses Entgeltes nicht automatisch eine Umwandlung in eine andere Währung enthalten.
Das bedeutet konkret, dass Kreditkartenherausgeber unter Umständen zusätzlich zum Auslandseinsatzentgelt noch eine Fremdwährungsgebühr in Rechnung stellen. Fremdwährungsgebühren fallen bei einigen Karten an, wenn Kreditkarteninhaber:innen ihre Bankkarte in einem Land mit einer anderen Währung nutzen. Die Bank muss dann die Heimatwährung in die Fremdwährung umtauschen, weshalb zusätzliche Gebühren anfallen.
Einige Kreditkartenanbieter veranschlagen kein Auslandseinsatzentgelt, und auch Fremdwährungsgebühren müssen Nutzer:innen oftmals nicht entrichten.
Unter anderem fällt mit diesen Karten kein Auslandseinsatzentgelt an:
Einige der Anbieter von Kreditkarten erheben grundsätzlich keine Kreditkartengebühren.
Auch wenn die Begriffe Fremdwährungsgebühr und Auslandseinsatzentgelt im Internet häufig synonym verwendet werden, so handelt es sich nicht um dasselbe. Inhaber:innen von Kreditkarten sollten den Unterschied kennen und beide Gebühren bei der Auswahl einer passenden Kreditkarte berücksichtigen, da ansonsten mitunter hohe Kosten entstehen können. Es ist ratsam, vor einer Antragstellung auch Karten genau unter die Lupe zu nehmen, mit denen keine Kosten bei der Kartennutzung im Ausland anfallen. Für viele Verbraucher:innen sind die Leistungsportfolios dieser Karten nämlich vollkommen ausreichend. Mithilfe unseres kostenlosen Kreditkartenvergleichs gewinnst du einen Überblick über das umfangreiche Angebot auf dem Kreditkartenmarkt und findest garantiert die Karte, die deinen Vorstellungen entspricht.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ja, es gibt mehrere Kreditkartenherausgeber, die kostenlose Kreditkarten ohne Auslandseinsatzentgelt anbieten.
Dies ist zwar möglich, mit den meisten Karten fällt jedoch kein Auslandsentgelt an, wenn sie innerhalb der Eurozone genutzt werden.
Das Auslandseinsatzentgelt fällt sowohl bei Abhebungen von Bargeld als auch bei Zahlungen im Ausland an.