Kreditkarten.com liefert nur unvoreingenommene Informationen. Erfahre mehr über unsere Grundsätze und unser Geschäftsmodell.

Kreditkarten.com liefert nur unvoreingenommene Informationen. Erfahre mehr über unsere Grundsätze und unser Geschäftsmodell.

Trinkgeld per Karte: Verbraucherschutz kritisiert voreingestellte Vorschläge

Wer im Restaurant, Café oder an der Ladentheke mit Karte zahlt, bekommt auf dem Terminal immer öfter Trinkgeldvorschläge angezeigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Gestaltung mancher dieser Abfragen für manipulativ und setzt sich für strengere Regeln auf europäischer Ebene ein. Eine aktuelle Befragung zeigt, wie Karteninhaber:innen die Vorauswahl am Display erleben.

Trinkgeld per Karte: Verbraucherschutz kritisiert voreingestellte Vorschläge

Kritik gilt der Gestaltung, nicht der Funktion

Vor Abschluss des Bezahlvorgangs zeigen viele Terminals eine Auswahl an Trinkgeldoptionen an. Häufig stehen mehrere Prozentwerte, ein frei wählbarer Betrag und die Möglichkeit zur Auswahl, kein Trinkgeld zu geben, zur Verfügung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, kritisiert nicht die Funktion an sich, sondern deren Gestaltung. Problematisch werde es, wenn Vorschläge wie 10 %, 15 % oder 20 % größer oder farblich auffälliger dargestellt sind als die Option „Kein Trinkgeld“.

Der vzbv ordnet solche Gestaltungen als sogenannte Dark Patterns ein. Damit sind Designelemente gemeint, die Entscheidungen gezielt in eine bestimmte Richtung lenken können, etwa indem eine Option hervorgehoben und eine andere schlechter sichtbar gemacht wird. „Viele Menschen geben gerne und freiwillig Trinkgeld, um guten Service wertzuschätzen“, sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Problematisch werde es, wenn Gäste gedrängt oder sogar manipuliert würden. Es müsse auf den ersten Blick erkennbar sein, wie sich Trinkgeld ablehnen oder die Höhe selbst festlegen lässt. Trinkgeld bleibt eine freiwillige Zahlung. Ob und wie viel du gibst, entscheidest du selbst.

Mehr als die Hälfte fühlt sich unter Druck gesetzt

Für den vzbv hat das Institut Forsa vom 3. bis 5. August 2026 telefonisch 1.009 Personen ab 18 Jahren befragt. 53 % der Befragten fühlen sich zum Trinkgeldgeben gedrängt, wenn die Prozentvorschläge auffälliger gestaltet sind als die Möglichkeit, kein Trinkgeld zu geben. 42 % fühlen sich dadurch tendenziell nicht gedrängt.

Deutlicher fällt das Ergebnis bei der Frage nach der Darstellung aus: Laut Forsa-Tabellenband finden 76 % der Befragten, dass die Möglichkeit, kein oder weniger Trinkgeld zu geben, ebenso sichtbar und leicht auswählbar sein sollte wie die vorgeschlagenen Beträge. Davon stimmen 56 % „voll und ganz“ und 20 % „eher“ zu. In seiner Mitteilung vom 24. August 2026 nennt der vzbv für diese Aussage abweichend einen Wert von 70 %.

Skepsis zeigte bereits eine Erhebung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom aus dem Frühjahr 2026. Dafür wurden 1.004 Personen ab 16 Jahren befragt. Nur 29 % finden vorgeschlagene Trinkgeldbeträge beim elektronischen Bezahlen praktisch. 64 % sind der Ansicht, dass solche Vorschläge dazu führen, dass mehr Trinkgeld gegeben wird als ursprünglich geplant.

Gastronomie verteidigt die Funktion, vzbv fordert strengere EU-Regeln

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, kurz Dehoga, verweist auf veränderte Zahlungsgewohnheiten. Die Trinkgeldoption am Terminal ermögliche es Gästen, ihre Wertschätzung auch ohne Bargeld auszudrücken. Dehoga-Rechtsexperte Jürgen Benad betont zugleich: „Trinkgeld ist und bleibt ein freiwilliges Dankeschön des Gastes.“

Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hält digitale Trinkgeldfunktionen angesichts der zunehmenden Kartenzahlung grundsätzlich für sinnvoll. Verbesserungsbedarf sieht sie jedoch dort, wo Bezahlsysteme Kund:innen durch ihre Gestaltung in eine bestimmte Richtung lenken. Zudem müsse digitales Trinkgeld vollständig, transparent und nachvollziehbar bei den Beschäftigten ankommen.

Konkrete Folgen hatte die Kritik an der Gestaltung solcher Abfragen bereits im Mai 2026. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte einen Betreiber von Starbucks-Filialen ab, weil bei dessen Kartenterminals keine unmittelbar erkennbare Möglichkeit vorgesehen war, Trinkgeld abzulehnen. Das Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Ein Gerichtsurteil erging nicht.

Der vzbv fordert auf europäischer Ebene ein klares Verbot von Dark Patterns, das auch bei Kartenzahlungen greifen soll. Zwar bestehen in der EU bereits Verbote manipulativer Designs für bestimmte digitale Dienste, ein allgemeines Verbot, das Trinkgeldabfragen an Kartenterminals ausdrücklich erfasst, gibt es bislang jedoch nicht. Die EU-Kommission plant für das vierte Quartal 2026 einen Gesetzgebungsvorschlag für den Digital Fairness Act, der unter anderem gegen Dark Patterns vorgehen soll.

Du suchst noch nach
der passenden Kreditkarte?
Jetzt Kreditkarten vergleichen
Philipp Ollenschläger

Erstellt von

Parallel zu seinem Journalismus-Studium hat Philipp großes Interesse an Wirtschaftsthemen entwickelt, das sich während seiner Arbeit bei einem großen Medizin-Publisher verfestigt hat. Hier hat er sich häufig mit gesundheitsökonomischen Fragestellungen beschäftigt. Als Vielreisender kennt er schon lange die Vorteile des bargeldlosen Bezahlens. Diese Erfahrungen helfen ihm sehr bei seiner Arbeit als Autor von Ratgebern und Analysen rund um Kreditkarten.

Etwas ist nicht korrekt?
Nimm Kontakt mit uns auf!

Zuletzt aktualisiert am 2. September 2026

Kommentare