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SumUp Privatkonto: Debit-Mastercard mit bis zu 5 % Cashback

SumUp startet ein kostenloses Privatkonto für Verbraucher:innen und kombiniert es mit einer Debit-Mastercard sowie einem Cashback-Programm. Damit erweitert das Fintech sein Angebot über Händlerlösungen hinaus und rückt näher an klassische Banken und Neobanken heran.

SumUp Privatkonto: Debit-Mastercard mit bis zu 5 % Cashback

SumUp bringt Privatkonto mit Mastercard nach Deutschland

SumUp war bislang vor allem als Zahlungsdienstleister für kleine Händler:innen, Gastronomiebetriebe und Selbstständige bekannt. Nun startet das Unternehmen ein Privatkonto in sechs europäischen Märkten, darunter Deutschland, Großbritannien, Irland, Frankreich, Italien und Spanien.

Das Konto wird über die SumUp-App eröffnet und verwaltet. Nach Unternehmensangaben soll die Registrierung weniger als fünf Minuten dauern. Zum Angebot gehören eine virtuelle Kreditkarte, die direkt nach der Eröffnung genutzt werden kann, sowie eine physische SumUp Pay Mastercard auf Wunsch. Die Karte lässt sich außerdem mit Apple Pay und Google Pay verwenden.

Die Kontoführung ist kostenlos. Ebenfalls enthalten sind SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und Lastschriften. Für die Budgetplanung bietet SumUp sogenannte „Spaces“, mit denen Guthaben bestimmten Ausgaben oder Sparzielen zugeordnet werden kann. Gemeinsame Spaces können mit anderen SumUp-Nutzer:innen verwaltet werden, rechtlich handelt es sich aber nicht um klassische Gemeinschaftskonten.

Cashback mit Begrenzung

Zum Start bewirbt SumUp das Privatkonto mit einem Cashback von bis zu 5 %. Die höchste Rate gilt bei teilnehmenden SumUp-Händler:innen. Für Einkäufe in Supermärkten nennt das Unternehmen 2 % Cashback, für sonstige Kartenzahlungen mit der SumUp-Mastercard 0,5 %.

Wichtig ist die Deckelung: Nutzer:innen können innerhalb von 30 Tagen höchstens 10 Euro Cashback sammeln. Das bedeutet, dass der Maximalbetrag bei 5 % bereits nach 200 Euro Umsatz erreicht wäre. Bei 2 % Cashback wären dafür 500 Euro Umsatz nötig, bei 0,5 % 2.000 Euro. Nicht jeder Einkauf ist automatisch für Cashback berechtigt. Die jeweils geltende Rate soll in der App angezeigt werden. SumUp kann Raten, Höchstbeträge und Bedingungen zudem ändern.

Kein klassisches Girokonto mit Einlagensicherung

Auch wenn SumUp das Angebot als Privatkonto vermarktet, handelt es sich rechtlich nicht um ein klassisches Bankkonto. Vertragspartnerin ist die SumUp EU Payments UAB mit Sitz in Vilnius. Das Unternehmen verfügt über eine E-Geld-Lizenz der Bank von Litauen. Guthaben auf dem Konto werden daher als E-Geld geführt. Das bedeutet: Das Geld liegt nicht als klassische Bankeinlage auf einem Girokonto, sondern wird von einem E-Geld-Institut gegen einen elektronischen Gegenwert ausgegeben und in einem Wallet verwaltet. Nutzer:innen können damit bezahlen und Überweisungen ausführen, erhalten aber nicht denselben Schutz wie bei einem Bankkonto mit gesetzlicher Einlagensicherung.

Das hat Folgen für den Schutz der Guthaben. Die Beträge fallen weder unter das litauische noch unter ein anderes gesetzliches Einlagensicherungssystem. Der übliche Schutz von bis zu 100.000 Euro je Kund:in und Institut, wie er bei Bankeinlagen gilt, besteht damit nicht. SumUp muss Kundengelder jedoch getrennt von eigenen Mitteln absichern. Dieses sogenannte Safeguarding entspricht aber nicht einer automatischen Entschädigung durch eine gesetzliche Einlagensicherung.

Bei den Gebühren zeigt sich das Angebot vergleichsweise schlank. Kartenzahlungen in Fremdwährungen sind ohne eigenes SumUp-Entgelt möglich, und drei Bargeldabhebungen pro Monat in Deutschland sind kostenlos. Im Ausland ist eine Abhebung pro Monat kostenfrei, danach fallen 2 % des Umsatzes an. Gebühren des jeweiligen Geldautomatenbetreibers können zusätzlich entstehen. Eine Kreditfunktion, Bargeldeinzahlungen und Kontoüberziehungen bietet SumUp nicht an.

Für Verbraucher:innen kann das Konto vor allem als kostenlose Zusatzlösung, Reisekonto oder Cashback-Karte interessant sein. Wer größere Guthaben parken oder ein vollwertiges Hauptkonto ersetzen möchte, sollte die E-Geld-Struktur und die fehlende gesetzliche Einlagensicherung berücksichtigen.

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Philipp Ollenschläger

Erstellt von

Parallel zu seinem Journalismus-Studium hat Philipp großes Interesse an Wirtschaftsthemen entwickelt, das sich während seiner Arbeit bei einem großen Medizin-Publisher verfestigt hat. Hier hat er sich häufig mit gesundheitsökonomischen Fragestellungen beschäftigt. Als Vielreisender kennt er schon lange die Vorteile des bargeldlosen Bezahlens. Diese Erfahrungen helfen ihm sehr bei seiner Arbeit als Autor von Ratgebern und Analysen rund um Kreditkarten.

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Zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2026

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