Ab morgen, dem 17. März 2026, gilt der neue SCHUFA-Score. Mit dem überarbeiteten Modell will die Auskunftei mehr Transparenz schaffen und die Berechnung der Bonität verständlicher machen. Künftig erfolgt die Bewertung über eine Punkteskala statt über Prozentwerte. Gleichzeitig reduziert die SCHUFA die Anzahl der berücksichtigten Faktoren deutlich.
Der SCHUFA-Score soll transparenter werden. Bisher wurde der SCHUFA-Score als Prozentwert angegeben. Künftig erfolgt die Bewertung auf einer Punkteskala von 100 bis 999 Punkten. Je höher der Wert, desto besser wird die Kreditwürdigkeit eingeschätzt.
Gleichzeitig ersetzt der neue Score mehrere bisherige Modelle. Während bislang verschiedene branchenspezifische Scores etwa für Banken, Telekommunikationsanbieter oder den Handel existierten, gibt es künftig nur noch einen einheitlichen SCHUFA-Score.
Die Punkte werden vier Bonitätsstufen zugeordnet:
Nach Angaben der SCHUFA soll sich für die meisten Verbraucher:innen wenig ändern: Rund 83 % bleiben demnach in derselben Scoreklasse, bei etwa 9 % verbessert sich der Wert und bei rund 8 % verschlechtert er sich.
Eine zentrale Änderung betrifft die Berechnung des Scores. Statt bislang rund 100 verschiedener Faktoren fließen künftig nur noch 12 Kriterien in die Bewertung ein. Dadurch sollen Verbraucher:innen besser nachvollziehen können, wie ihr Score zustande kommt.
Diese 12 Kriterien bestimmen den neuen SCHUFA-Score:
Die einzelnen Kriterien werden unterschiedlich stark gewichtet und können jeweils eine bestimmte Anzahl an Punkten zum Score beitragen.
Für Inhaber:innen von Kreditkarten besonders relevant ist das Kriterium „Alter der ältesten Karte“. Kreditkarten gelten aus Sicht der SCHUFA als Vertrauensbeweis der Bank in die Zahlungsfähigkeit der Kund:innen.
Je länger eine Kreditkarte besteht, desto mehr Punkte können Verbraucher:innen im SCHUFA-Score sammeln. Dahinter steht die Annahme, dass Karteninhaber:innen mit einer langjährigen Kreditkartenhistorie über einen längeren Zeitraum gezeigt haben, dass sie finanzielle Verpflichtungen zuverlässig erfüllen.
Wer keine Kreditkarte besitzt, erhält dennoch Punkte im Score, da in diesem Fall kein kreditorisches Risiko besteht. Allerdings können Karteninhaber:innen mit einer langjährigen Kreditkartenhistorie im Laufe der Zeit deutlich mehr Punkte erreichen.
Wichtig: Es zählen nur Kreditkarten mit Kreditrahmen. Debitkarten oder Prepaidkarten fließen nicht in die Bewertung ein.
Auch Anfragen für Girokonten oder Kreditkarten wirken sich auf die Bonität aus. Für dieses Kriterium können maximal 117 Punkte vergeben werden.
Wer innerhalb der vergangenen 12 Monate keine Anfragen oder Abschlüsse für Girokonten oder Kreditkarten hatte, erhält die volle Punktzahl. Bereits eine oder 2 Anfragen führen zu weniger Punkten, während 3 oder mehr Anfragen oder Abschlüsse zu null Punkten in diesem Kriterium führen können.
Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen werden nur einmal gezählt. Wer also Angebote vergleicht und sich anschließend für ein Konto oder eine Kreditkarte entscheidet, muss keine mehrfachen negativen Auswirkungen befürchten.
Mit dem neuen Modell reagiert die SCHUFA auch auf Forderungen nach mehr Transparenz. Lange galt das Bonitätsscoring der Auskunftei als schwer nachvollziehbar. Zudem hatten Urteile des Europäischen Gerichtshofs den Druck auf Auskunfteien erhöht, ihre Berechnungsmethoden offener zu machen.
Verbraucherschützer:innen begrüßen grundsätzlich die größere Transparenz. Gleichzeitig warnen sie weiterhin vor möglichen Problemen. So könnten bestimmte Gruppen, etwa junge Menschen oder Personen mit häufigen Umzügen, weiterhin schlechter bewertet werden, obwohl sie ihre Rechnungen zuverlässig bezahlen.
Zudem bleibt das Risiko fehlerhafter Einträge bestehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, die eigenen SCHUFA-Daten regelmäßig zu überprüfen.
Verbraucher:innen können ihren aktuellen Score künftig über den SCHUFA-Account oder entsprechende Apps einsehen. Alternativ besteht weiterhin das Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach DSGVO.
Eine regelmäßige Prüfung kann sinnvoll sein, da falsche oder veraltete Einträge die Bonität negativ beeinflussen können. Werden Unstimmigkeiten entdeckt, sollten Betroffene diese unmittelbar bei der SCHUFA melden und korrigieren lassen.
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