agierendes Netzwerk zerschlagen, das über Jahre hinweg Kreditkartendaten missbraucht und damit millionenfach betrügerische Online-Abonnements abgeschlossen haben soll. Unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Rahmen der sogenannten „Operation Chargeback“ am 4. November 2025 insgesamt 18 Personen festgenommen und mehr als 60 Objekte durchsucht.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2016 und 2021 die Daten von rund 4,3 Millionen Kreditkarteninhaber:innen aus 193 Ländern für betrügerische Online-Abonnements missbraucht zu haben. Über professionell gestaltete Webseiten, die angebliche Streaming-, Dating- und Unterhaltungsdienste anboten, sollen sie mehr als 19 Millionen fingierte Abonnements abgeschlossen haben. Ziel war es, die Karten regelmäßig mit kleinen Beträgen zu belasten, sodass viele Betroffene die Abbuchungen zunächst nicht bemerkten.
Der entstandene Schaden beläuft sich laut BKA auf über 300 Millionen Euro, ein weiterer Versuchsschaden von rund 750 Millionen Euro konnte verhindert werden. „Die nähere Vergangenheit zeigt, wie stark sich die Begehung von Vermögensdelikten durch den Einsatz digitaler Mittel verändert hat und wie groß die dadurch hervorgerufenen Schäden sein können“, erklärte Harald Kruse, Generalstaatsanwalt in Koblenz. „Es ist daher gut, wenn auch solche Kriminalität durch den intensiven und aufeinander abgestimmten Einsatz der Behörden Einhalt geboten werden kann.“
Nach bisherigen Erkenntnissen nutzten die Täter die Infrastruktur von 4 großen deutschen Zahlungsdienstleistern, um die betrügerischen Transaktionen in den regulären Zahlungsverkehr einzuschleusen. Teilweise wurden diese Systeme gezielt kompromittiert. In einem Fall soll eigens eine Software zur Geldwäsche implementiert worden sein, die unrechtmäßige Zahlungen über virtuelle Konten verschleierte. Insgesamt gehen die Ermittler von mehr als 100.000 Fällen von Geldwäsche aus.
Auch einzelne Angestellte der betroffenen Zahlungsdienstleister stehen im Verdacht, bewusst mit den Betrugsnetzwerken zusammengearbeitet zu haben. Laut den Ermittlungsakten handelt es sich dabei um ehemalige Führungskräfte aus den Bereichen Risikomanagement, Vertrieb und Compliance.
In Deutschland wurden 29 Objekte in 8 Bundesländern durchsucht, darunter in Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Über 250 Einsatzkräfte von BKA, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, BaFin und Steuerfahndung waren beteiligt. Allein in Deutschland und Luxemburg wurden Vermögenswerte im Wert von mehr als 35 Millionen Euro gesichert.
Insgesamt ermitteln die Behörden gegen 44 Beschuldigte aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Martina Link, Vizepräsidentin des BKA, betonte die Bedeutung des internationalen Vorgehens: „Mit den erfolgreichen Ermittlungen zur Identifizierung der kriminellen Netzwerke und den daraus resultierenden Festnahmen ist den deutschen und internationalen Behörden ein bedeutender Schlag gegen die weltweite Finanzbetrüger-Szene gelungen.“
Auch die BaFin begleitete das Verfahren mit gezielten Maßnahmen gegen Geldwäsche im digitalen Zahlungsverkehr. Nach Angaben von Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe haben die Analysen der FIU dabei eine zentrale Rolle gespielt, da sie die aufsichtsrechtlichen Schritte der Behörde erst ermöglichten. „Auch dadurch waren so starke Eingriffe wie Geschäftsbeschränkungen und Geschäftsverbote möglich. Durch den Druck der BaFin konnten die betrügerischen Geschäfte bereits seit 2021 vollständig unterbunden werden“, erklärte Rodolphe.
Verbraucher:innen können auf der Website des BKA eine Liste mit auffälligen Verwendungszwecken einsehen, die in Kreditkartenabrechnungen betrügerischer Transaktionen vorkommen können. Betroffene sollten verdächtige Abbuchungen umgehend ihrer Bank oder ihrem Kreditkartenanbieter melden. In der Regel kann innerhalb von 8 Wochen, bei Kreditkarten häufig bis zu 120 Tagen, ein sogenanntes Chargeback-Verfahren zur Rückbuchung eingeleitet werden.
Bei Betrugsverdacht sollte die betroffene Karte umgehend über den zentralen Sperrnotruf 116 116 gesperrt und der Vorfall gegebenenfalls der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
Die Ermittlungen zeigen, wie eng Betrug und Geldwäsche im digitalen Zahlungsverkehr verknüpft sind und wie wichtig eine koordinierte behördliche Zusammenarbeit ist. Neben der Sicherung von Vermögenswerten streben die Strafverfolgungsbehörden an, unrechtmäßig erlangte Gelder zur Entschädigung der Geschädigten zu verwenden.
Mit der „Operation Chargeback“ ist den Ermittlungsbehörden ein seltener Erfolg gelungen. Das Verfahren steht beispielhaft für ein umfassendes Vorgehen gegen internationale Finanzkriminalität, das nicht nur Täterstrukturen offenlegt, sondern auch das Bewusstsein für Risiken im digitalen Zahlungsverkehr stärkt.
Quelle: BKA
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