Ab Ende Juni 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Geldautomaten. Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit bei neu installierten Geräten verpflichtend. Künftig soll der Zugang zu Bargeld insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder Sprachbarrieren erleichtert werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dies betrifft unter anderem Geldautomaten sowie Terminals zum Bezahlen mit Debit- oder Kreditkarte. Auch Fahrkarten- und Check-in-Terminals fallen unter die Regelungen. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen einen selbstbestimmten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Kleinstunternehmen mit reinem Dienstleistungsangebot, weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Vorgaben ausgenommen.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neu in Betrieb genommenen Geldautomaten barrierefrei gestaltet sein. Zu den verpflichtenden Merkmalen gehören:
Diese Maßnahmen sollen es Menschen mit Seh- oder Hörproblemen und geringen Deutschkenntnissen leichter machen, selbstständig Geld abzuheben.
Geldautomaten, die bereits vor dem Stichtag installiert wurden, dürfen noch bis zu 15 Jahre weiter genutzt werden. Eine sofortige Umstellung aller Geräte ist deshalb nicht nötig. Besonders in ländlichen Regionen, wo viele ältere Automaten stehen, kann die Umstellung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Für Bankkund:innen bringt das neue Gesetz langfristig mehr Komfort, Sicherheit und Selbstbestimmung beim Geldabheben. Barrierefreie Automaten sollen es ermöglichen, dass auch Menschen mit Einschränkungen oder wenig technischer Erfahrung Bankgeschäfte eigenständig erledigen können. Das BFSG ist damit ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
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