Der Zugang zu Bargeld soll in der EU künftig einfacher und verlässlicher werden. EU-Parlament und Rat haben sich auf neue Vorgaben geeinigt, die den Zahlungsverkehr modernisieren und zugleich den Bargeldbezug vereinfachen. Besonders Regionen mit wenigen Geldautomaten sollen profitieren.
Erfreuliche Nachrichten für Verbraucher:innen: Mit der neuen Payment Services Regulation (PSR) sollen Supermärkte und andere Einzelhändler künftig Bargeldauszahlungen zwischen 100 und 150 Euro anbieten, auch ohne vorherigen Einkauf. Der Service soll unabhängig davon funktionieren, ob eine Kredit- oder Debitkarte genutzt wird. Bislang waren Bargeldauszahlungen in vielen Ländern an eine Kartenzahlung gekoppelt.
Für Karteninhaber:innen ergeben sich spürbare Vorteile: Bargeld wird leichter zugänglich, besonders in Regionen mit weniger Geldautomaten oder eingeschränkten Bankfilialen. Der Wegfall der Einkaufspflicht reduziert unnötige Ausgaben, und die niedrigeren Mindestauszahlungsgrenzen erleichtern spontane Bargeldabhebungen im Alltag
Die PSR soll darüber hinaus auch den Schutz vor Online-Betrug verbessern. Zahlungsdienstleister müssen künftig prüfen, ob Name und Kontonummer übereinstimmen. Weichen die Angaben voneinander ab, wird die Zahlung automatisch gestoppt.
Zusätzlich möchte die EU die Transparenz beim Geldabheben stärken. Vor jeder Transaktion müssen vollständige Informationen über anfallende Kosten bereitgestellt werden, einschließlich möglicher Währungsumrechnungen oder Gebühren an Geldautomaten. Reisende sollen so besser erkennen können, welche Kosten beim Einsatz von Debit- oder Kreditkarte entstehen.
Auch Kontoauszüge sollen übersichtlicher werden. Künftig soll dort der tatsächliche Name des Geschäfts erscheinen, statt eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters. Die EU möchte damit die Zuordnung einzelner Kartenzahlungen erleichtern und Unklarheiten vermeiden.
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