Digitale Trinkgeldabfragen an Kartenterminals geraten zunehmend in die Kritik. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den Betreiber zahlreicher Starbucks-Filialen, AmRest Coffee Deutschland Sp. z o.o. & Co. KG, erfolgreich abgemahnt. Der Vorwurf: Kund:innen konnten an den betroffenen Kassenterminals nicht auf den ersten Blick erkennen, wie sie Trinkgeld ablehnen können.

Wer im Café, Restaurant oder an der Kasse mit Karte zahlt, sieht immer häufiger vorgegebene Trinkgeldoptionen auf dem Display. Statt lediglich den Rechnungsbetrag zu bestätigen, werden Kund:innen aufgefordert, einen zusätzlichen Betrag auszuwählen. Häufig erscheinen dabei feste Prozentwerte, etwa 10, 15 oder sogar 30 %.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg kann genau das problematisch sein. In Deutschland gelten bei gutem Service meist 5 bis 10 % des Rechnungsbetrags als üblich. Deutlich höhere voreingestellte Empfehlungen können daher dazu führen, dass Verbraucher:innen mehr Trinkgeld geben, als sie ursprünglich wollten.
Besonders kritisch wird es, wenn Alternativen nicht klar sichtbar sind. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, kein Trinkgeld zu geben oder einen eigenen Betrag auszuwählen. Solche Gestaltungselemente werden häufig als „Dark Patterns“ bezeichnet: digitale Designs, die Nutzer:innen unbewusst in eine bestimmte Richtung lenken sollen.
Konkret ging die Verbraucherzentrale Brandenburg gegen AmRest Coffee Deutschland Sp. z o.o. & Co. KG vor. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben führender Betreiber von Starbucks-Filialen in Zentraleuropa. Anlass war die Gestaltung der Bezahlterminals: Dort habe es laut Verbraucherzentrale keine unmittelbar auswählbare Möglichkeit gegeben, Trinkgeld abzulehnen. Stattdessen seien ausschließlich voreingestellte Prozentwerte und eine nicht näher erklärte Zeichenfolge angezeigt worden. Nach der Abmahnung verpflichtete sich das Unternehmen, diese Gestaltung künftig zu unterlassen und die Darstellung der Trinkgeldabfrage zu ändern.
Für Karteninhaber:innen ist wichtig: Trinkgeld ist freiwillig. Es gibt weder eine gesetzliche Pflicht noch einen vertraglichen Anspruch darauf. Die Entscheidung liegt allein beim Gast.
Bei Kartenzahlungen solltest du deshalb vor dem Bestätigen genau prüfen, welcher Betrag tatsächlich freigegeben wird. Wenn dir am Terminal ein Trinkgeldbetrag vorgeschlagen wird, bist du daran nicht gebunden. Je nach Gerät kannst du den Betrag anpassen, die Trinkgeldoption überspringen oder Trinkgeld stattdessen bar geben.
Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, betont: „Bei digitalen Bezahlprozessen sollte deswegen auf den ersten Blick klar erkennbar sein, wie Verbraucher:innen Trinkgeld geben oder ablehnen können.“ Zugleich verweist sie darauf, dass Trinkgeld nicht dazu dienen dürfe, niedrige Löhne auszugleichen.
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem digitaler Bezahlprozesse. Kartenzahlung und Mobile Payment sollen Zahlungen einfacher machen. Werden Auswahlmöglichkeiten am Terminal aber unübersichtlich gestaltet, kann aus Komfort schnell Druck entstehen.
Für Verbraucher:innen heißt das: Nicht automatisch auf die auffälligste Option tippen. Wer mit Kreditkarte, Debitkarte oder Smartphone bezahlt, sollte sich kurz Zeit nehmen und prüfen, ob der Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld wirklich gewollt ist. Transparente Terminals sollten klar zeigen, wie sich Trinkgeld geben, ändern oder ablehnen lässt.
Für Unternehmen wiederum ist der Fall ein Signal: Trinkgeldabfragen dürfen nicht so gestaltet sein, dass Kund:innen faktisch in eine bestimmte Auswahl gedrängt werden. Freiwilligkeit setzt voraus, dass alle Optionen verständlich und gleichwertig erkennbar sind.
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