Der digitale Euro hat in Brüssel eine wichtige Hürde genommen. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) stimmte für die Einführung einer elektronischen Form der Gemeinschaftswährung. Für Verbraucher:innen geht es dabei um eine mögliche neue Bezahloption neben Bargeld, Karte und etablierten Bezahldiensten.
Im digitalen Zahlungsverkehr geben bislang vor allem US-Anbieter wie PayPal, Mastercard und Visa den Ton an. Das will die EU ändern: Mit einem digitalen Euro wollen die Euro-Notenbanken ein europäisches Angebot dagegensetzen, das Bargeld ergänzt, aber nicht ersetzt. Im Ausschuss votierten 43 Abgeordnete dafür, 14 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich.
Nutzen lässt sich das Zahlungsmittel laut Vorlage sowohl online als auch offline. Offline-Zahlungen funktionieren dabei ähnlich wie Bargeld: Geht das genutzte Speichergerät verloren, ist auch das dort gespeicherte Guthaben weg. Eine Erstattung ist nicht vorgesehen. Für Karteninhaber:innen und Nutzer:innen digitaler Wallets wäre das ein wichtiger Unterschied zu vielen Zahlungsdiensten, bei denen Anbieter verlorene Zugänge oder unautorisierte Zahlungen unter bestimmten Bedingungen absichern.
Grundlegende Leistungen sollen kostenlos sein, etwa die Kontoeröffnung, das Halten und Verwalten von Guthaben sowie mindestens ein Zahlungsinstrument. Für Zusatzleistungen können Anbieter Gebühren verlangen. Entgelte für Händler und zwischen Anbietern sind gedeckelt, Offline-Zahlungen komplett gebührenfrei.
Um das Finanzsystem zu schützen, ist eine Obergrenze vorgesehen, wie viele digitale Euro eine Einzelperson halten darf. Die konkrete Höhe legt die EU-Kommission auf Empfehlung der EZB fest und überprüft sie mindestens alle zwei Jahre. Unternehmen dürfen keine digitalen Euro horten, eingehende Zahlungen aber bis zu 24 Stunden sammeln. Der digitale Euro bringt weder Zinsen noch kostet er welche.
Die meisten Unternehmen müssten den digitalen Euro akzeptieren. Ausnahmen soll es für Selbstständige sowie kleine und kleinste Unternehmen geben, wenn sie auch sonst keine digitalen Zahlungen annehmen. Vorübergehende Ablehnungen, etwa bei einem Stromausfall, sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Parallel stimmte der Ausschuss für ein eigenes Dossier zum gesetzlichen Zahlungsmittel von Euro-Banknoten und -Münzen, hier mit 46 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Die Länder der Euro-Zone werden damit verpflichtet, den Zugang zu Bargeld zu sichern und für Störungen im digitalen Zahlungsverkehr vorzusorgen.
Unternehmen dürfen Bargeld nicht durch „Kein Bargeld“-Schilder oder Standard-Vertragsklauseln ausschließen. Zudem müssen die Mitgliedstaaten die Bargeldversorgung regelmäßig prüfen, mit besonderem Augenmerk auf schützenswerte Gruppen wie ältere Menschen, Personen mit geringem Einkommen und Menschen ohne Bankkonto.
Datenschutz soll von Beginn an eine zentrale Rolle spielen: Über Technologien wie sogenannte Zero-Knowledge-Proofs lassen sich Zahlungen prüfen, ohne persönliche Daten offenzulegen. Die EZB erhält dabei keinen Zugriff auf persönliche Identifikationsdaten.
Die Abgeordneten wollen zudem sicherstellen, dass die Rolle der EZB beim digitalen Euro klar von ihren geldpolitischen Aufgaben getrennt bleibt. Vor einem Start muss die Notenbank ein Regelwerk fertigstellen, die Infrastruktur aufbauen, Praxistests durchführen und Haftungsfragen klären.
Beschlossen ist damit allerdings noch nichts: Die Ausschusspositionen muss das gesamte Parlament bestätigen, anschließend stehen die Verhandlungen mit den EU-Staaten an, die Mitte Juli beginnen sollen. Einen Pilotbetrieb peilen die Euro-Notenbanken für 2027 an, die Einführung für 2029.
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