Die Bundesregierung will mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen schaffen. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen Geschäfte und Restaurants ab 2027 neben Bargeld auch eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten.

Wer vor Ort kassiert, soll künftig auch digitales Bezahlen ermöglichen. Das betrifft Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe. Welche Zahlungsart sie anbieten, bleibt ihnen grundsätzlich überlassen, mindestens ein europäisches Verfahren soll jedoch dabei sein.
Bargeld soll weiterhin möglich bleiben. Für die verpflichtende digitale Zahlungsoption sind nach aktuellem Stand außerdem weder Mindestbeträge noch zusätzliche Gebühren für die Kundschaft vorgesehen. Der Cappuccino für drei Euro müsste sich damit genauso digital bezahlen lassen wie eine neue Wohnungseinrichtung. Ausnahmen sind für Vereine ohne Gewinnabsicht und Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Weitere Härtefallregelungen werden noch geprüft.
Die Regelung soll 2027 umgesetzt werden. Zuvor müssen die Pläne jedoch noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das Bundesfinanzministerium will einen Gesetzentwurf noch 2026 ins Kabinett bringen. Ein verbindlicher Starttermin steht bislang nicht fest.
Für Karteninhaber:innen ist vor allem die Frage interessant, was unter einer „digitalen Bezahlmöglichkeit“ zu verstehen ist. Eine allgemeine Pflicht zur Annahme von Kreditkarten sehen die bislang bekannten Pläne nicht vor. Unternehmen sollen selbst auswählen können, welches digitale Verfahren sie anbieten.
Damit ist auch die häufig verwendete Bezeichnung „Kartenzahlungspflicht“ etwas ungenau. Ein Geschäft könnte die Vorgabe möglicherweise erfüllen, ohne Kreditkarten von Visa, Mastercard oder American Express anzunehmen. Ob beispielsweise die Girocard allein genügt und welche europäischen Verfahren die gesetzlichen Anforderungen erfüllen werden, ist noch nicht abschließend geklärt.
Auch Wero wird bislang nicht als verpflichtendes Verfahren genannt. Die europäische Bezahllösung spielt allerdings in der Debatte um mehr Unabhängigkeit im Zahlungsverkehr eine Rolle. Die Bundesbank verweist neben Wero auch auf den geplanten digitalen Euro als mögliche europäische Alternative zu außereuropäischen Anbietern.
Klingbeil begründet das Vorhaben mit mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen. Digitale Zahlungen sollen zudem im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität helfen, da Transaktionen dokumentiert und damit besser nachvollziehbar sind.
Aus dem Handel kommt Kritik. Der Handelsverband Deutschland warnt vor zusätzlichen Kosten und Bürokratie. Schon vor Bekanntwerden der Eckpunkte hatten HDE, DEHOGA, UNITI und der Hotelverband Deutschland auf steigende Belastungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr hingewiesen. Besonders bei Firmenkreditkarten können die Entgelte nach Angaben der Verbände deutlich höher ausfallen als bei Privatkarten.
Gleichzeitig bezahlen die Menschen in Deutschland immer häufiger ohne Bargeld. Nach der aktuellen Bundesbank-Studie wurden 2025 erstmals 55 % aller erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt. Bei 86 % der erfassten Käufe vor Ort war eine bargeldlose Zahlung möglich. Die Girocard war dabei weiterhin die mit Abstand meistgenutzte Debitkarte.
Die geplante Pflicht würde digitale Bezahlmöglichkeiten damit vor allem dort ausweiten, wo heute noch ausschließlich Bargeld akzeptiert wird. Eine Garantie, künftig in jedem Restaurant oder Geschäft mit Visa oder Mastercard zahlen zu können, ist damit jedoch nicht verbunden.
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