Die Berliner schwarz-rote Koalition will die Wahlfreiheit beim Bezahlen stärken. Geplant ist eine Bundesratsinitiative, die Geschäfte und Lokale dazu verpflichten soll, neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anzubieten. Damit soll ein immer noch weit verbreitetes „Cash only“-Modell perspektivisch beendet werden, ohne Bargeld abzuschaffen.
Wenn es nach der Berliner Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokrat:innen geht, sollen Händler:innen und Gastronomiebetriebe künftig nicht mehr ausschließlich Barzahlung verlangen dürfen. Stattdessen soll mindestens eine unbare Zahlungsart, etwa Kartenzahlung oder Mobile Payment, verpflichtend angeboten werden.
Eine Abschaffung von Bargeld ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen. Vielmehr geht es um eine Ergänzung: Kund:innen sollen grundsätzlich zwischen Bargeld und digitalen Zahlungsmethoden wählen können. Als mögliche rechtliche Grundlage werden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in der Gewerbeordnung diskutiert. Ausnahmen sind laut Koalition in Einzelfällen denkbar, etwa bei fehlender technischer Infrastruktur oder für sehr kleine Betriebe.
Die Bundesratsinitiative soll bei der Koalitionsklausur am 20. und 21. April weiter vorangebracht werden. Ziel ist es auch, Druck auf die Bundesregierung auszuüben.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde bereits festgehalten, dass eine „echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr“ geschaffen werden soll. Demnach sollen grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden. Eine konkrete gesetzliche Umsetzung steht bislang jedoch aus.
Die Berliner Koalition verbindet mit dem Vorstoß mehrere Ziele: mehr Service für Kund:innen, stärkeren Wettbewerb und mehr Transparenz im Zahlungsverkehr. Insbesondere bargeldintensive Branchen stehen im Fokus. Schätzungen zufolge könnten dem Staat hier jährlich mehr als 15 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen. Eine stärkere Verbreitung digitaler Zahlungen soll helfen, Zahlungsströme nachvollziehbarer zu machen.
CDU-Fraktionschef Dirk Stettner betonte: „Wir wollen eine höhere Kundenfreundlichkeit, mehr Steuereinnahmen – und alle belohnen, die sich auch bisher schon regelgerecht verhalten.“
Allein in Berlin gibt es rund 80.300 Betriebe, die stark auf Bargeld setzen. Gleichzeitig zeigen Zahlen der Finanzverwaltung, dass 2024 nur bei etwa 1,2 % dieser Betriebe eine Kassennachschau durchgeführt wurde.
Für viele dieser Unternehmen würde eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Zahlung bedeuten, ihre Infrastruktur anzupassen, etwa durch die Anschaffung von Kartenterminals oder die Integration mobiler Bezahlverfahren.
Aus Teilen der Wirtschaft kommt bereits Kritik. Branchenverbände verweisen auf zusätzliche Kosten, etwa durch Transaktionsgebühren oder technische Anschaffungen. Gerade bei kleinen Beträgen könnten sich Kartenzahlungen für Betriebe weniger lohnen.
Schon heute setzen einige Händler:innen Mindestbeträge für Kartenzahlung fest. Gleichzeitig dürfen für Kartenzahlungen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
Auch auf europäischer Ebene gewinnt das Thema an Bedeutung. Im Rahmen des sogenannten „Single Currency Package“ arbeitet die EU daran, unabhängiger von US-Anbietern wie Visa, Mastercard oder PayPal zu werden.
Langfristig spielt dabei auch der digitale Euro eine Rolle, der frühestens ab 2029 verfügbar sein soll. Parallel dazu entstehen mit Lösungen wie Wero bereits erste europäische Alternativen im digitalen Zahlungsverkehr.
Der Berliner Vorstoß zeigt, dass das Thema Zahlungsvielfalt politisch an Bedeutung gewinnt. Für Verbraucher:innen könnte eine solche Regelung mehr Komfort bringen. Für Betriebe hingegen stellt sich die Frage nach Kosten, Umsetzung und Alltagstauglichkeit.
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