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Bank Norwegian verschärft Reiseversicherung: Das ändert sich ab Oktober

Bank Norwegian passt zum 1. Oktober 2026 die Bedingungen der in ihrer kostenlosen Kreditkarte enthaltenen Reiseversicherung an. Wer künftig vom Versicherungsschutz profitieren will, muss einen größeren Teil der Reisekosten mit der Karte bezahlen, zudem werden einzelne Leistungen eingeschränkt. Was sich für Karteninhaber:innen ändert und welche Vorteile bestehen bleiben, zeigt der Überblick.

Bank Norwegian verschärft Reiseversicherung: Das ändert sich ab Oktober

Neue 75-%-Regel greift nächsten Monat

Bislang genügte es grundsätzlich, mindestens 50 % der Transportkosten mit der Bank Norwegian Kreditkarte zu bezahlen, damit die Reiseversicherung greift. Für Reisen, die ab dem 1. Oktober 2026 gebucht werden, steigt diese Schwelle auf mindestens 75 % der Transport- und Übernachtungskosten. Bei Reisen mit dem eigenen Auto erhöht sich die erforderliche Quote für die relevanten Gesamtreisekosten ebenfalls von 50 auf 75 %.

Als relevante Transportkosten nennt Bank Norwegian unter anderem Flugtickets, Zug, Bus, Fähre und Mietwagen. Bei Reisen mit dem eigenen Auto zählen zusätzlich Kraftstoff- und Fährkosten. Zu den Übernachtungskosten gehören Hotel, Wohnung, Ferienhaus, Campingplatz und andere kostenpflichtige Unterkünfte.

Für die Frage, welche Versicherungsbedingungen gelten, ist ausschließlich der Buchungszeitpunkt entscheidend. Wurde die Reise vor dem 1. Oktober 2026 gebucht, gelten weiterhin die bisherigen Bedingungen mit der 50-%-Regel, auch wenn die Reise erst später stattfindet. Für Reisen, die ab dem 1. Oktober 2026 gebucht werden, gelten die neuen Bedingungen mit der 75-%-Regel. Das Reisedatum selbst spielt für die Zuordnung keine Rolle.

Neukund:innen erhalten die neuen Versicherungsbedingungen bereits seit dem 20. August 2026. Für konkrete Reisen werden sie jedoch erst relevant, wenn diese ab dem 1. Oktober 2026 gebucht werden.

Weitere Einschränkungen der Reiseversicherung

Auch bei einzelnen Versicherungsleistungen gibt es Änderungen. Die eigenständige Leistung „ärztlich verordnete Ruhe“ bleibt mit bis zu 200 Euro pro Tag und maximal 2.000 Euro pro Ereignis bestehen. Bislang konnte ärztlich verordnete Ruhe jedoch zusätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung für verlorene Reisetage auslösen. Diese Regelung entfällt. Künftig greift die Entschädigung für verlorene Reisetage nur noch bei Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, Auslandsreiseabbruch oder Evakuierung. Die Leistung beträgt weiterhin bis zu 200 Euro pro Tag und Person beziehungsweise maximal 2.000 Euro pro Reise.

Gestrichen wird außerdem die Leistung „Krankheit/Verletzung des Reisebegleiters“. Sie griff bislang, wenn der:die einzige Reisebegleiter:in oder dessen beziehungsweise deren unmittelbare Familie akut erkrankte, schwer verletzt wurde oder starb und deshalb die Reise abgebrochen oder die Rückreise verschoben werden musste. Versichert waren zusätzliche Unterkunfts-, Verpflegungs- und Transportkosten von bis zu 2.700 Euro pro Ereignis. In den ab Oktober geltenden Bedingungen ist diese Leistung nicht mehr enthalten.

Davon zu unterscheiden ist die Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn: Kann ein:e Reisebegleiter:in aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht mitreisen, kann der Reiserücktritt weiterhin abgesichert sein.

Weitere Leistungen bleiben bestehen. Dazu zählen unter anderem die Reiserücktrittsversicherung mit bis zu 2.000 Euro pro Person und maximal 4.000 Euro pro Reise, die unbegrenzte Kostenübernahme bei versicherter Krankheit oder Verletzung sowie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Auch Leistungen bei Reisegepäck und Verspätungen bleiben Teil des Versicherungspakets.

Unverändert sind zudem die Selbstbeteiligungen. Diese betragen grundsätzlich 185 Euro pro Schadensfall. Bei einem Reiserücktritt fallen 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 185 Euro, an. Auch die Altersgrenze von 65 Jahren für Reiserücktritt, Krankheit und Rücktransport ist keine Neuerung zum Oktober 2026.

Wichtige Vorteile der Bank Norwegian Kreditkarte bleiben bestehen

An den wesentlichen Kartenkonditionen ändert sich durch die neuen Versicherungsbedingungen nichts. Für die Kreditkarte fällt weiterhin keine Jahresgebühr an. Bank Norwegian erhebt zudem keine Fremdwährungsgebühr und keine eigene Gebühr für Bargeldabhebungen. Betreiber:innen von Geldautomaten können allerdings zusätzliche Entgelte verlangen.

Bei vollständigem Ausgleich der Kreditkartenabrechnung gilt ein zinsfreies Zahlungsziel von bis zu 44 Tagen. Der Kreditrahmen kann abhängig von der Bonität bis zu 10.000 Euro betragen. Unterstützt werden unter anderem Apple Pay, Google Pay und Garmin Pay. Auch die Reiseversicherung bleibt ohne separate Versicherungsprämie Bestandteil der Kreditkarte, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dem stehen einige Nachteile gegenüber. Wer die Kreditkartenabrechnung nur teilweise begleicht, zahlt einen Sollzins von 21,99 % pro Jahr, der effektive Jahreszins liegt bei 24,4 %. Bargeldabhebungen sind zwar seitens Bank Norwegian gebührenfrei, fallen jedoch nicht unter das zinsfreie Zahlungsziel und können daher Zinskosten verursachen. Hinzu kommen künftig die höhere 75-%-Schwelle zur Aktivierung der Reiseversicherung sowie die bestehende Altersgrenze für zentrale Versicherungsleistungen.

Bank Norwegian schwächt damit einen wichtigen Zusatznutzen ihrer kostenlosen Kreditkarte, da der Versicherungsschutz künftig an strengere Voraussetzungen geknüpft ist und einzelne Leistungen wegfallen beziehungsweise eingeschränkt werden. Für Reisende, die ihre Kreditkarte vor allem wegen der niedrigen Gebühren nutzen und ihre Abrechnung vollständig begleichen, bleiben die grundlegenden Kartenkonditionen jedoch attraktiv.

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Feda Mecan

Erstellt von

Feda ist seit vielen Jahren in der Welt der Finanzen zu Hause und Mitbegründer von Kreditkarten.com. Mit dem Portal möchte er einen Beitrag für mehr Transparenz und Objektivität auf dem Kreditkartenmarkt leisten.

 

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Zuletzt aktualisiert am 3. September 2026

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